Wir sind euer Mobilitätspartner. Als Abschleppdienst mit Autovermietung halten wir euch auf der Straße 24/7 mobil. Unsere neue Bootsvermietung passt perfekt zu unserer Leidenschaft für Motoren und komplettiert unsere Mobilitätsgarantie.
Dabei gilt, egal ob auf Asphalt oder im Wasser:
Bei uns ist bester Service immer inklusive.
Bowrider
DIESES BOOT LIEGT AB DEM 01. APRIL AM YACHTHAFEN EIBELSTADT IM WASSER, KEIN SLIPPEN NÖTIG.
Hauptsaison 01.04. – 30.09.
– 1 Tag: 450,- €
– 2 Tage: 790,- €
– 3 Tage: 990,- €
– 4 Tage: 1.190,- €
– 5 Tage: 1.340,- €
– 6 Tage: 1.190,- €
– Woche: 1.190,- €
– Wochenende: 790,- € (Fr. – Mo.)
Nebensaison 01.10. – 31.03.
– Tag: 200,- €
– Woche: 790,- €
– Wochenende 390,- € (Fr. – Mo.)
– Kaution: 1000 €
– Endreinigung: 75 €
Bowrider
Hauptsaison 01.04. – 30.09.
– Tag: 290,- €
– Woche: 1.290,- €
– Wochenende: 690,- € (Fr. – Mo.)
Nebensaison 01.10. – 31.03.
– Tag: 250,- €
– Woche: 890,- €
– Wochenende 450,- € (Fr. – Mo.)
– Kaution: 1000 €
– Endreinigung: 75 €
Bowrider
Hauptsaison 01.04. – 30.09.
– Tag: 350,- €
– Woche: 1.490,- €
– Wochenende: 890,- € (Fr. – Mo.)
Nebensaison 01.10. – 31.03.
– Tag: 300,- €
– Woche: 990,- €
– Wochenende 590,- € (Fr. – Mo.)
– Kaution: 1000 €
– Endreinigung: 75 €
Personalausweis, Führerschein & Bootsführerschein
2,2 Tonnen bei der Bayliner & SeaRay 190 // 2,4 Tonnen bei der SeaRay 210
Ja, außer östliche Länder wie Polen, Rumänien etc.
Wir können leider keine Garantie für gutes Wetter geben. Ihr könnt bis 1 Woche vor Mietbeginn kostenfrei stornieren, danach gelten folgende Bedingungen:
Stornierungsgebühr < 7 Tage 10% des vereinbarten Mietpreises
Stornierungsgebühr < 24h 50% des vereinbarten Mietpreises
No-Show Gebühr 50% des vereinbarten Mietpreises
Hunde dürfen mit, Mieter haftet für entstandene Schäden wie Kratzer
8 Personen haben einen Sitzplatz auf den Booten
Ja, mit der Miete wird eine Vollkaskoversicherung mit 2000€ Selbstbeteiligung abgeschlossen
Unsere "Bayliner" liegt ab dem 01. April im Yachthafen Lewandowski in Eibelstadt. Unsere "Sea Rays" stehen auf einem Trailer an unserem Standort in Kitzingen.
Unsere Boote stehen auf Trailern in unserer Halle an unserem Standort in Kitzingen.
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 8-17 Uhr
Eine Abholung bzw. Abgabe der Boote ist nach Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Schwarz KG Kitzingen
Abschleppdienst · Autovermietung · Bootsvermietung
Am Giltholz 2, 97318 Kitzingen
Tel. 0931 6607272
info@mietwagen-schwarz.de
Schwarz KG
Max-Mengeringhausen-Straße 18
97084 Würzburg
Handelsregister: HRA 6539
Registergericht: Amtsgericht Würzburg
Vertreten durch:
Persönlich haftender Gesellschafter: Jochen Schwarz
Geschäftsführer: Jochen Schwarz
Telefon: 0931 6607272
E-Mail: info@schwarz-kg.de
97526 Sennfeld (SW), Handwerkerstr. 2C
97318 Kitzingen, Am Giltholz 2
97273 Kürnach, Wachtelberg 4
97980 Bad Mergentheim, Wachbacher Str. 102
63452 Hanau, An der Brückengrube 12
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 271 840 446
Geschäftsführer: Jochen Schwarz
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur Verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen.
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
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Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
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Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.
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Schwarz KG
Max-Mengeringhausen-Straße 18
97084 Würzburg
Handelsregister: HRA 6539
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Geschäftsführer: Jochen Schwarz
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Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).
WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
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Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Für die Kommunikation mit unseren Kunden und sonstigen Dritten nutzen wir unter anderem den Instant-Messaging-Dienst WhatsApp. Anbieter ist die WhatsApp Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland.
Die Kommunikation erfolgt über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (Peer-to-Peer), die verhindert, dass WhatsApp oder sonstige Dritte Zugriff auf die Kommunikationsinhalte erlangen können. WhatsApp erhält jedoch Zugriff auf Metadaten, die im Zuge des Kommunikationsvorgangs entstehen (z. B. Absender, Empfänger und Zeitpunkt). Wir weisen ferner darauf hin, dass WhatsApp nach eigener Aussage, personenbezogene Daten seiner Nutzer mit seiner in den USA ansässigen Konzernmutter Meta teilt. Weitere Details zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von WhatsApp unter: https://www.whatsapp.com/legal/#privacy-policy.
Der Einsatz von WhatsApp erfolgt auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer möglichst schnellen und effektiven Kommunikation mit Kunden, Interessenten und sonstigen Geschäfts- und Vertragspartnern (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Datenverarbeitung ausschließlich auf Grundlage der Einwilligung; diese ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.
Die zwischen Ihnen und uns auf WhatsApp ausgetauschten Kommunikationsinhalte verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Das Unternehmen verfügt über eine Zertifizierung nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ (DPF). Der DPF ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, der die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards bei Datenverarbeitungen in den USA gewährleisten soll. Jedes nach dem DPF zertifizierte Unternehmen verpflichtet sich, diese Datenschutzstandards einzuhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Anbieter unter folgendem Link: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participant-detail?contact=true&id=a2zt00000011sfnAAA&status=Active.
Wir nutzen WhatsApp in der Variante „WhatsApp Business“.
Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://www.whatsapp.com/legal/business-data-transfer-addendum.
Wir haben unsere WhatsApp-Accounts so eingestellt, dass es keinen automatischen Datenabgleich mit dem Adressbuch auf den im Einsatz befindlichen Smartphones macht.
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Mit WP Statistics können wir die Nutzung unserer Website analysieren. WP Statistics erfasst dabei u. a. Logdateien (IP-Adresse, Referrer, verwendete Browser, Herkunft des Nutzers, verwendete Suchmaschine) und Aktionen, die die Websitebesucher auf der Seite getätigt haben (z. B. Klicks und Ansichten).
Die mit WP Statistics erfassten Daten werden ausschließlich auf unserem eigenen Server gespeichert.
Die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an der anonymisierten Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl unser Webangebot als auch unsere Werbung zu optimieren. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
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Wir haben Wordfence auf dieser Website eingebunden. Anbieter ist Defiant Inc., Defiant, Inc., 800 5th Ave Ste 4100, Seattle, WA 98104, USA (nachfolgend „Wordfence“).
Wordfence dient dem Schutz unserer Website vor unerwünschten Zugriffen oder bösartigen Cyberattacken. Zu diesem Zweck stellt unsere Website eine dauerhafte Verbindung zu den Servern von Wordfence her, damit Wordfence seine Datenbanken mit den auf unserer Website getätigten Zugriffen abgleichen und ggf. blockieren kann.
Die Verwendung von Wordfence erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an einem möglichst effektiven Schutz seiner Website vor Cyberattacken. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://www.wordfence.com/help/general-data-protection-regulation/.
Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.
Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Kunden- und Vertragsdaten zur Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung und Änderung unserer Vertragsbeziehungen. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme dieser Website (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung und Ablauf der ggf. bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwarz KG, Max-Mengeringhausen-Str. 18, 97084 Würzburg / Stand 01.07.2024
I. Der Mietvertrag auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) kommt schriftlich oder
durch (einfache) digitale Unterschrift in Textform zustande oder durch eine verbindliche telefonische Bestellung, die vom Vermieter schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) bestätigt werden muss.
II. Mieter können eine oder mehrere Personen sein, die im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden müssen. Darüber hinaus kann im Mietvertrag vereinbart werden, dass der Mieter berechtigt ist, den Mietwagen einer namentlich aufgeführten Person als berechtigten Fahrer zu überlassen (nachfolgend „berechtigte/r Fahrer“). Der Mieter erklärt in diesem Falle, dass er sämtliche von ihm abgegebenen Erklärungen, insbesondere hinsichtlich der Übernahme seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, auch in Vollmacht für den bzw. die berechtigten Fahrer abgibt, so dass sämtliche Erklärungen auch für und gegen den bzw. die berechtigten Fahrer wirken. Sofern der Mieter berechtigt ist, den Mietwagen einem berechtigten Fahrer zu überlassen, hat er dessen Auswahl sorgfältig zu treffen und insbesondere darauf zu achten, dass der berechtigte Fahrer bei Überlassen des Fahrzeugs im Besitz der für den jeweiligen Mietwagen erforderlichen Fahrerlaubnis ist und auch die sonstigen nach der Fahrerlaubnis erteilten Auflagen einhält.
III. Vorbehaltlich der vorgenannten Regelung ist der Mieter im Übrigen nicht berechtigt, den Mietwagen entgeltlich oder
leihweise einer dritten Person zu überlassen, auch nicht zur kurzfristigen Nutzung. Die Nutzung des Mietwagens zu gewerblichen Zwecken (z.B. Carsharing, gewerbliche Personen- oder Güterbeförderung) ist dem Mieter untersagt, es sei denn, dies ist ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart. Ein Verstoß führt zum Wegfall der vereinbarten Haftungsreduzierung (siehe auch Ziff. I.II. der AGB).
I. Der Vermieter übergibt, dem Mieter das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank oder bei reinen Elektrofahrzeugen mit mindestens 80%. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit dem gleichen Füll-/Ladestand zurückzugeben, wie bei Übernahme des Fahrzeugs protokolliert wurde. Außer es wurde anders schriftlich festgehalten.
II. Der Vermieter schränkt die Auslandsnutzung von Mietfahrzeugen für Länder außerhalb Deutschlands ein. Bei Verletzung dieser Verpflichtung durch den Mieter, erlischt jeglicher Versicherungsschutz bzw. Haftungsausschluss und der Mieter haftet für sämtlich daraus sich evtl. ergebenen Schäden.
III. Für in Deutschland mautpflichtige Mietfahrzeuge hat der Vermieter erforderliche Erfassungsgeräte in den Fahrzeugen verbaut. Die während der Mietzeit angefallenen Mautkosten hat der Mieter zusätzlich zum Mietpreis zu tragen und werden durch den Vermieter nach Abrechnung weiterbelastet. Die Einhaltung gegebenenfalls einschlägiger länderspezifischer Maut- und Vignettenvorschriften im Ausland, sowie deren rechtzeitige Entrichtung, obliegt dem Mieter. Den Vermieter trifft weder eine diesbezügliche Informationspflicht noch ist er verpflichtet, die Fahrzeuge mit technischen oder mautspezifischen Vorkehrungen (Vignetten, Transponder) zur Erhebung und Abrechnung einer Maut außerhalb Deutschlands auszustatten. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen diesbezüglichen Mautgebühren frei, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen.
IV. Mit Rücksicht auf den beiden Vertragsteilen bekannten außergewöhnlichen Risiken der Vermietung eines Kraftfahrzeuges verpflichtet sich der Mieter, ohne jegliche Alkohol- und/oder Drogenbeeinflussung zu fahren.
V. Der Mieter verpflichtet sich, bei Beendigung des Mietvertrages sämtliche ausgehändigten Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugdokumente unaufgefordert zurückzugeben. Der Vermieter ist berechtigt, bei der Rückgabe für die Erstattung
dieses Betrages eine Sicherheit einzubehalten.
VI. Es ist untersagt, das Fahrzeug zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen zu nutzen, außerhalb befestigter
Straßen und Wege zu nutzen, sowie damit an Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings teilzunehmen, Gefahrgut zu befördern oder bei der oder zur Begehung von Straftaten zu nutzen.
VII. In allen Fahrzeugen ist das Rauchen, inklusive E-Zigaretten und sog. „Vaporizer“ (Verdampfer) strikt untersagt.
Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen dieses Rauchverbot durch den Mieter oder vom Mieter beförderte Dritte, kann der Vermieter dem Mieter eine Pauschale in Rechnung stellen, die in der Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 1) angegeben ist. Dem Mieter ist gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
I. Der Mieter kann bei der Reservierung eine Vorbestellung für einen Mietwagen abgeben. Diesbezügliche Reservierungsanfragen dienen einzig der Vertragsanbahnung und beziehen sich stets nur auf eine bestimmte Fahrzeuggruppe.
Die übersandte Reservierungsbestätigung des Vermieters ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsbestandteile für den späteren Mietvertrag, der erst zu Beginn des Mietzeitraumes in der ausgewählten Vermietstation nach Vorlage der erforderlichen Dokumente und Zahlungsmittel abgeschlossen wird.
II. Reservierungen können auch nach erfolgter Bestätigung von beiden Seiten jederzeit ohne Angaben von Gründen in
Textform storniert werden. Bei Stornierungen des Bestellers, die innerhalb von weniger als 7 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes erklärt werden, kann der Vermieter dem Besteller eine Pauschale in Rechnung stellen, die in der Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 1) angegeben ist. Dem Mieter ist gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
III. Soll der Mietwagen dem Mieter zugestellt und/oder vom Vermieter zurückgeführt werden, sind die hierdurch anfallenden Kosten ebenfalls im Voraus durch den Mieter zu entrichten.
IV. Sofern über das reservierte Mietfahrzeug ohne rechtzeitige Stornierung wegen Nichterscheinens kein Mietvertrag zu Stande kommt (No-Show), ist der Besteller verpflichtet, dem Vermieter den Ausfallschaden zu ersetzen. Diesen kann der Vermieter dem Mieter nach seiner Wahl entweder als Pauschale gemäß Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 1) belasten oder in der Form berechnen, dass als Ausfallschaden der Betrag geschuldet wird, der 50 % des Tagesgrundmietpreises entspricht, und zwar für jeden Tag, der gemäß wirksamer Reservierung vereinbarter Mietdauer. Dem Mieter ist gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
I. Der Mietpreis zuzüglich ggfs. anfallender Zusatzkosten (z.B. Zusatzkilometer, Zubehör) ergeben sich aus dem Mietvertrag. Der Mietpreis zzgl. Kaution ist im Voraus zu entrichten. Dies gilt auch bei vereinbarter Verlängerung der
Mietdauer.
II. Der Vermieter kann dem Mieter zusätzlich die Kosten gemäß Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 1) in Rechnung stellen, die während des Mietzeitraums und/oder aufgrund der Nutzung des Fahrzeugs entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere:
1. Bearbeitungspauschalen für das Handling von Ordnungswidrigkeiten nach Ziff. F.III. der AGB.
2. Kostenpauschale für die Schadenbearbeitung nach Ziff. I.II.4.3 der AGB.
3. Reinigungskosten des Fahrzeugs, das in einem über die vertragsgemäße Nutzung hinaus verschmutzten Zustand oder mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird.
Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand, mindestens aber mit einer Sonderreinigungspauschale berechnet.
4. Kosten für verlorene oder gestohlene Fahrzeugschlüssel, es sei denn, der Mieter hat den Verlust nicht zu vertreten.
5. Kosten für die Nichtrückgabe von im Fahrzeug mitgeliefertem Zubehör und/oder vom Mieter gewünschter Zusatzausstattung (z.B. Autositz, Navigationsgerät, Ladekabel, usw.).
6. Weiterbelastung von Mautkosten entsprechend Ziff. B. III.
Dem Mieter ist hierbei gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als eine vom Vermieter angesetzte Pauschale ist.
III. Der Mieter ist nicht zur Aufrechnung bzw. Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes gegenüber dem Mietpreisanspruch des Vermieters berechtigt, es sei denn, die aufzurechnende Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
IV. Wird mit Kreditkarte bezahlt, ist der Vermieter berechtigt, auch eventuell aufgetretene Schäden bzw. die Schadenselbstbeteiligungen über die Kreditkarte abzurechnen.
V. In der Regel wird bei Zahlung per EC-Cash lediglich die voraussichtliche Miete. Die zusätzliche Kaution kann per Kreditkarte oder in Bar entrichtet werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Nachforderungen aus diesen Vertragsverhältnissen per Lastschrift eingezogen werden dürfen.
I. Das Mietverhältnis wird auf die im Mietvertrag bestimmte Mietzeit abgeschlossen.
II. Bei Beendigung des Mietvertrages ist das Mietfahrzeug dem Vermieter in dessen Vermietstation, in der die Anmietung erfolgte, innerhalb der Geschäftszeit zurückzugeben, vorbehaltlich etwaiger im Mietvertrag getroffener Sondervereinbarungen.
III. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine beabsichtigte Verlängerung der vereinbarten Mietdauer durch den Mieter ist dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer ausschließlich telefonisch mitzuteilen und vom Vermieter genehmigen zu lassen. Bei Versagung ist der Mietwagen pünktlich zum vereinbarten Rückgabetermin zurückzugeben. Auch bei lediglich mündlich vereinbarter Verlängerung des Mietvertrages bleiben sämtliche Vereinbarungen des ursprünglichen Mietvertrages wirksam. Das Mietverhältnis gilt nicht als verlängert, wenn der Mieter nach Ablauf der Zeit die Nutzung des Fahrzeugs fortsetzt. § 545 BGB (stillschweigende Verlängerung) findet keine Anwendung.
IV. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen (gleich aus welchen Gründen), verliert der Mieter sämtliche Rechte aus dem Mietvertrag, insbesondere den vom Vermieter zugesagten Versicherungsschutz, die Haftungsreduzierung sowie ggfs. vereinbarte Sondertarife oder Rabatte. Der Mieter ist verpflichtet, für jeden angefangenen Kalendertag der Mietzeitüberschreitung bis zur endgültigen Rückgabe, den jeweiligen vollen Mietpreis zu zahlen. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.
V. Beide Parteien können den Mietvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Wichtige Gründe sind
insbesondere:
1. Zahlungsverzug des Mieters oder gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beim Vermieter.
2. Unsachgemäßer Gebrauch der Mietsache entgegen Ziff. B.VI. und Ziff. G. der AGB
3. Ungenehmigte Auslandsfahrten entgegen Ziff. B.II. der AGB
I. Für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften oder sonstige gesetzliche Bestimmungen, die durch das Mietfahrzeug während der Mietzeit begangen wurden, haftet der Mieter dem Vermieter unbeschränkt, gleich ob er selbst diese verursacht hat oder der berechtigte Fahrer oder ein sonstiger Dritter, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen diesbezüglichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße vom Vermieter erheben.
II. Soweit die Mietsache während der Mietzeit ordnungsbehördlich oder durch private Abschleppunternehmer im behördlichen Auftrag sichergestellt wird, hat der Mieter die Mietsache unverzüglich unter Begleichung der erhobenen Gebühren und Auslagen wieder auszulösen.
III. Für den entstehenden Verwaltungsaufwand durch die Bearbeitung der Anfragen von Verfolgungsbehörden oder sonstigen Dritten ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine Pauschale in Rechnung stellen, die in der Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 1) angegeben ist. Dem Mieter ist gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietwagen während der Mietzeit mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu überprüfen sowie schonend und fachgerecht zu führen (vgl. Fahrerpflichten gem. § 23 StVO). Zur Überprüfungspflicht gehört insbesondere die ständige Überwachung der Verkehrssicherheit, des Ölstandes, des Reifendrucks, die Einhaltung der in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 aufgeführten Daten, wie z. B. zulässige Personenzahl bei Führung des Kraftfahrzeuges und Belastungsfähigkeit sowie die Sicherung des Fahrzeuges gegen Diebstahl und Einbruch. Bei Transportern und LKWs ist der
Mieter insbesondere verpflichtet, die Ausmaße des Fahrzeuges sowie die Angaben zum zulässigen Höchstgewicht/Nutzlast zu beachten.
I. Treten am Mietwagen Betriebsstörungen oder sonstige technische Störungen auf, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Die Beseitigung der Schäden darf nur ausschließlich durch den Vermieter erfolgen.
II. Schäden durch Unfall
1. Ein Unfallschaden im Sinne dieser Bestimmungen ist jedes Ereignis im öffentlichen und privaten Straßenverkehr, das mit dessen Gefahren im ursächlichen Zusammenhang steht und einen Sachschaden am Mietwagen zur Folge
hat, ob an dem Unfall ein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist oder nicht.
2. Bei jedem Unfallschaden ist der Mieter verpflichtet:
1. sofort die Polizei zu verständigen und an der Unfallstelle zu verbleiben, bis zum Eintreffen der benachrichtigten Polizei,
2. Namen und Anschriften aller beteiligten Personen, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen der Beteiligten, sowie Namen und Anschriften aller Zeugen festzuhalten und
3. einen vollständigen Schadenbericht (Schilderung des Unfallortes einschließlich Skizze, der Unfallzeit sowie des Unfallherganges) nach Rückgabe des Fahrzeugs in der Vermietstation zu erstellen und dem zuständigen
Mitarbeiter des Vermieters zu übergeben.
3. Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldanerkenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalles durch die für den Mietwagen abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen.
4. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter sofort telefonisch, notfalls per E-Mail, von einem Unfall zu verständigen.
5. Bei Rückgabe des Mietwagens hat der Mieter ohne Aufforderung alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden dem Vermieter anzugeben, selbst dann, wenn sie in der Zwischenzeit behoben sein sollten.
I. Vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkung des Mieters und berechtigten Fahrers
1. Durch den Abschluss einer Haftungsreduzierung im Mietvertrag kann
die Selbstbeteiligung für Schäden durch den Mieter und den berechtigten Fahrer beschränkt werden. Eine solche vertragliche Haftungsreduzierung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. In diesem Fall haften der Mieter und der berechtigte Fahrer für Schäden bis zu einem Betrag in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts.
2. Im Schadenfalle ist die Schwarz KG berechtigt, die mietvertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung beim Mieter einzuziehen, bei Abschluss einer Haftungsreduzierung bis zur diesbezüglich vereinbarten Höhe je Schadensfall, es sei denn, der Mieter weist nach, dass
die Schwarz KG kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Sofern der abgerechnete Schaden unter der
eingezogenen Selbstbeteiligung oder der Haftungsreduzierung liegt, wird die Schwarz KG die Differenz dem Mieter erstatten. Im Falle
der unbeschränkten Haftung des Mieters gemäß Ziff. I. II. der AGB erfolgt eine Nachbelastung. Nach Möglichkeit wird die Schwarz KG das durch den Mieter hinterlegte Zahlungsmittel (Zahlungskarte) verwenden.
3. Die Haftung für Verkehrsverstöße und Straftaten kann nicht reduziert oder ausgeschlossen werden.
II. Unbeschränkte Haftung des Mieters und berechtigten Fahrers trotz vertraglicher Haftungsbeschränkungen
1. Die Haftungsreduzierung nach Ziff. I.I.1. der AGB gilt nicht für vom Mieter/Fahrer vorsätzlich verursachte Schäden oder eine vorsätzliche Verletzung dieser AGB. Im Falle einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung ist der Vermieter berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des
Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, wobei sich das
Maß der Haftung in Fällen grober Fahrlässigkeit analog § 81 Abs. 2VVG bestimmt.
2. Die Haftungsbeschränkung nach Ziff. I.I.1. der AGB gilt im Übrigen auch nicht:
1. bei Führen des Kraftfahrzeuges durch den Fahrer schon bei geringster Alkohol und/oder Drogenbeeinflussung,
2. wenn der zur selbständigen Auswahl des Fahrers berechtigte Mieter den Mietwagen an einen Fahrer übergibt,
der nicht im Besitz der für den betreffenden Mietwagen erforderlichen Fahrerlaubnis ist,
3. wenn das Fahrzeug verkehrswidrig für sportliche Wettkämpfe, für motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, Fahrsicherheitstrainings, zur Beförderung von Gefahrgut, außerhalb befestigter Straßen und Wege
oder zur Begehung von Straftaten genutzt wurde,
4. ab ungenehmigter Überschreitung der vereinbarten Mietzeit nach Ziff. E. IV.,
5. bei nicht genehmigten Auslandsfahrten mit dem Mietfahrzeug.
3. Überlässt der Mieter den Mietwagen an eine im Mietvertrag nicht aufgeführte dritte Person, so haften der Mieter
und der Dritte im Falle einer Beschädigung des Mietwagens als Gesamtschuldner unbeschränkt.
4. Umfang des zu leistenden Schadenersatzes
1. Die Schadenersatzpflicht erstreckt sich auf die Reparaturkosten zzgl. einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden des Fahrzeuges auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzgl. des Restwertes.
2. Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt – soweit angefallen – Abschleppkosten, Kosten für Bergung und Rückführung, Sachverständigengebühren, Mietausfall und etwaige weitere Mehrkosten als Schadenersatz geltend zu machen, es sei denn der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.
3. Für die Schadensbearbeitung ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine Pauschale in Rechnung stellen, die in der Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten (Anlage 1) angegeben ist. Dem Mieter ist gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
1. Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag, es sei denn der Anspruch hat
eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht zum Inhalt, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Vermieters. Diese Regelung gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.
2. Der Mieter entbindet den Vermieter ausdrücklich von jeglicher Haftung für Schäden oder Verluste an bzw. von Gegenständen, die mit dem Fahrzeug befördert oder in diesem zurückgelassen wurden.
3. Bei der Anmietung von Kühlfahrzeugen haftet der Vermieter insbesondere nicht für Schäden an Warengütern, die
durch eine Fehlfunktion oder einen Ausfall der Kühlung hervorgerufen wurden. Der Mieter prüft eigenverantwortlich
die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der erforderlichen Kühlung der jeweiligen Güter und trägt dafür Sorge,
dass diese Bestimmungen eingehalten werden. Der Mieter sorgt selbst für einschlägigen Versicherungsschutz des
Ladeguts einschließlich der Deckung des Ausfalls von Kühlaggregaten.
I. Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
und aller sonstigen anwendbaren Datenschutzgesetze.
II. Im Rahmen der Vermietung ist der Vermieter berechtigt die personenbezogenen Daten des Mieters und berechtigten Fahrers zu erheben und zu verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b), c) DSGVO), um:
1. die Buchung, den Mietvertrag und die Zahlung zu verwalten, sowie bei berechtigtem Interesse vor Abschluss des Mietvertrags die Bonität zum Zwecke der Verminderung des Risikos von Zahlungsausfällen zu prüfen,
2. Ordnungswidrigkeiten zu bearbeiten, die mit dem Mietfahrzeug während der Mietdauer begangen wurden.
III. Fahrzeuge im Bestand des Vermieters sind weitestgehend serienmäßig mit Informations- und Kommunikationssystemen wie z.B. Navigationsgeräten, Mobiltelefonsystemen, GPS-Ortungssystemen und On-Board-Diagnose-Systemen sowie Systemen zur Erfassung von technischen Fahrzeuginformationen, wie z.B. Tankvolumen, Kilometerstand oder Geschwindigkeit ausgerüstet („Telematik“). Das Löschen von personenbezogenen Daten, die der Mieter oder Fahrer während der Mietzeit selbst in Fahrzeugsystemen gespeichert hat, liegt in seiner Verantwortung. Anweisungen für das Zurücksetzen der Systeme auf die Werkseinstellungen können dem Benutzerhandbuch entnommen werden, welches sich im Fahrzeug befindet.
IV. Der Vermieter nutzt einzelne Telematik-Daten für die Wartung und Pflege sowie Organisation seiner Fahrzeugflotte, sowie bei strafrechtlich relevantem Verhalten an den Fahrzeugen, z.B. bei Diebstahl, Unterschlagung, Gebrauchsanmaßung oder bei vertragswidriger Nutzung. Die Verarbeitung dieser Daten liegt im berechtigten Interesse des Vermieters (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f), c) DSGVO), nämlich zum Schutz und der Eigentumssicherung an unseren Fahrzeugen sowie zum Schutz unserer vertraglichen und außervertraglichen Rechte.
V. Der Vermieter speichert personenbezogene Daten nur so lange dies zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist. Empfänger der erhobenen personenbezogenen Daten sind neben der Vermieterin mit ihr verbundene
Unternehmen, Agenturpartner, sowie Behörden im Falle von Ordnungswidrigkeiten während der Mietzeit.
VI. Der Mieter und die berechtigten Fahrer können von der Vermieterin Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und deren Herkunft verlangen. Zusätzlich besteht ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Daten. Weitergehende Informationen hierzu finden sich unter www.schwarz-kg.de/datenschutzerklaerung/.
I. Der Vermieter ist berechtigt, Rechte aus dem Mietvertrag sowie das Eigentum am Fahrzeug selbst – auch sicherungshalber – an Dritte abzutreten, bzw. zu übertragen.
II. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben.
III. Es gilt deutsches Recht.
IV. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag Erfüllungsort und Gerichtsstand Würzburg.
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Anlage 1 – Preisübersicht über Zusatzleistungen und Kosten
Serviceart Preis Bemerkung
KFZ-Sonderreinigung (Stufe 1) 100,00 EUR Hundehaare, Verstoß gegen Rauchverbot
KFZ-Sonderreinigung (Stufe 2) 200,00 EUR starke Verschmutzung
Stornierungsgebühr < 7 Tage 10% des vereinbarten Mietpreises
Stornierungsgebühr < 24h 50% des vereinbarten Mietpreises
No-Show Gebühr 50% des vereinbarten Mietpreises
Fehlende Betankung 50,00 EUR zusätzlich zur Tankrechnung
Bearbeitungspauschale wegen unerlaubter Grenzüberschreitung 500,00 EUR
Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 Prozent).
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